Gesundheitsreform 2007 und private Krankenversicherung
Die Reformen zur PKV im Überblick:
Alterungsrückstellungen übertragen
Die übertragbarkeit von bereits gebildeten Altersrückstellungen wird durch die Gesundheitsreform erleichtert. Dieses grundrechtlich geschützte Eigentum des Versicherungsnehmers dient der Deckung des Beitragsverlaufs für die gesamte Lebensspanne des PKV-Versicherten.
Für die Versicherungsnehmer, die bei gleichbleibendem Versicherungsunternehmen in einen Basistarif wechseln, werden die Alterungsrückstellungen selbstverständlich mitberücksichtigt. Nichts geht verloren.
Übertragbarkeit des Basistarifs bei einem Wechsel des Unternehmens
Neuversicherte oder Versicherte die während des ersten hälfte des Jahres 2009 in den Basistarif einer anderer Versicherung wechseln, werden die Altersrückstellungen des Basistarifs auf das neue Unternehmen übertragen.
Kompromiss in der Gesundheitsreform - bei der Regelung für die private Krankenversicherung
Ziel der Reform war es die private Krankenversicherung zu entschärfen, was viele Streitpunkte bildete. Die getroffenen Vereinbarungen haben dabei die Regeln des Basistarifs stark verändert. Der Basistarif bietet seit dem ohne gesundheitliche Risikoprüfung den gleichen Umfang wie an Leistungen wie die GKV. Wichtig: Die Prämie darf hierbei den Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten.
Wechsel für Neukunden leichter
Der Wechsel für Neukunden in die private Krankenkasse ist leichter. Sie können sich zwischen einem PKV-Tarif mit Risikoprüfung oder dem Basistarif entscheiden. Dabei ist auch der Wechsel zwischen den Tarifen oder auch zu einem anderen Unternehmen möglich.
Dabei können die Neukunden bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung natürlich alle gebildeten Altersrückstellungen übernehmen. Durch diese Rücklagen wird verhindert, dass im Alter die Prämien sich zu sehr erhöhen. Bei einer Übertragung werden Sie allerdings immer nur im Umfang des Basistarifes berechnet.
» Weitere PKV Artikel
