Die neue Gesundheitsversicherung


Krankenversicherung für alle - Die neue Gesundheitsreform hat eine allgemeine Versicherungspflicht für alle Bürger eingeführt. Somit wird jeder nicht Versicherte die Möglichkeit bekommen, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu erhalten. Wer seinen Versicherungsschutz aus irgendeinem Grund verloren hat, kann in seine letzte Versicherung zurück kehren, ob privat oder gesetzlich, spielt dabei keine Rolle

Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle Versicherungsgesellschaften der privaten Krankenversicherung einen Basistarif anbieten, der in seinem Leistungsumfang dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Der Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übereiten.

Mitglieder der privaten Krankenversicherung werden die Möglichkeit bekommen, in den Basistarif eines Unternehmens ihrer Wahl zu wechseln. Auch die Altersrückstellungen können beim Wechsel in den Basistarif teilweise (bei Wechsel des Versicherungsunternehmens) oder zu 100 % (bei Wechsel innerhalb des Unternehmens) mitgenommen werden.



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