Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung
Unser Gesundheitssystem steht aufgrund der demographischen Entwicklung auf wackligen Beinen. Um das System fit für die Zukunft zu machen, hat der Staat eine umfassende Gesundheitsreform erarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz am 02. Februar 2007 verabschiedet, dieses hat zum Ziel die Finanzierbarkeit und Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesen auch in Zukunft zu gewährleisten.
Besonders im Fokus steht die Förderung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung, dies soll u.a. durch die Einführung eines Gesundheitsfonds zum 01. Januar 2009 erreicht werden. In diesen Pool werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer anteilig einen festen, für allen Krankenversicherungen gleich hohen Beitragssatz einzahlen. Darüber hinaus leistet der Bund jährlich einen Zuschuss. Die Krankenkassen erhalten aus diesem Gesundheitsfonds eine monatliche Pauschale pro Versicherten ausbezahlt, hierbei wird das individuelle Krankheitsrisiko sowie das Alter des Versicherten berücksichtigt. Kommen die Kassen nicht mit den erhaltenen Mitteln aus, kann von den Mitgliedern ein Zusatzbeitrag in Höhe von maximal 1 % des beitragspflichtigen Einkommens erheben. Zuschläge bis zu 8 Euro können ohne Einkommensprüfung eingefordert werden. Im Fall eines nachträglichen Zuschlags können Mitglieder außerordentlich kündigen und die Krankenversicherung wechseln. Aufgrund dieser Regelung werden mit hoher Wahrscheinlichkeit schlecht wirtschaftende Krankenkassen zukünftig Mitgliederabwanderungen beklagen müssen. Erfolgreicher geführte Kassen hingegen können ihren Mitgliedern überschüssige Mittel zurückerstatten.
Gerade von dieser Änderung im Rahmen der Gesundheitsreform verspricht man sich zukünftig die Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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