Vergleichsangebot zur privaten Pflegeversicherung
Durch die steigende Lebenserwartung unserer Gesellschaft wird derzeit durchschnittlich jeder dritte pflegebedürftig. Seit der Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes ist jeder verpflichtet sich gegen eine eintretende Pflegebedürftigkeit abzusichern. Prinzipiell gilt "Pflege folgt Krankenversicherung", das bedeutet, dass die Pflegeversicherung dort abzuschließen ist, wo auch der Krankenversicherungsschutz besteht. Die private Pflegeversicherung richtet sich nicht wie die Gesetzliche nach dem Einkommen des Versicherten sondern nach dessen Alter bei Abschluß der Versicherung. Dabei darf der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung nicht überschreiten. Weiterhin handelt es sich um Unisex-Beiträge, d.h., sie sind unabhängig vom Geschlecht des Versicherten.
