Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf einem Blick
Kürzungen beim Zahnarzt
Gesetzliche Krankenversicherte erhalten für Zahnersatz und viele Zahnärztliche Behandlungen ledeglich eine Grundversorgung. Die neue Gesundheitsreform hat so genannte Festzuschüsse eingeführt, die die Regelversorgung der gesetzlich Versicherten darstellen. Die Krankenkassen zahlen dabei genau festgelegte Zuschüsse, die sich nicht nach den individuell anfallenden Kosten richten, sondern nach dem vorliegenden Befund. Dies könnte in vielen Fällen zu höheren Selbstbeteilingung führen. Die zahnmedizinische Prophylaxe wird für die Regelversorgung je nach Bonusstufen zu 50, 60 oder 65% übernommen. Bei höherwertigen Versorgung wie Implantate, erhüht sich der Eigenanteil des Kassenpatiens erheblich.
Kürzungen im Krankenhaus
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben im Krankenhaus lediglich einen Anspruch auf medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung und müssen für die ersten 28 Tage ihres Aufenthaltes im Krankenhaus 10 € dazu zahlen. Sie haben keine freie Auswahl des Krankenhauses, werden im Mehrbettzimmer untergebracht und haben keinen Einfluß auf die Behandlung, die meistens durch einen gerade Dienst habenden Arzt durchgeführt wird.
Kürzungen für Sehehilfen, Heilpraktiker und Auslandreisen
Brillen und Kontaktlinsen werden nur für schwer Sehebeeinträchtigte und Kinder unter 18 erstattet.
Für einen eigenverantwortlich aufgesuchten Heilpraktiker erstatten die gesetzlichen Krankenkassen keinen Cent.
Auf Auslandreisen bleiben Kassenmitglieder praktisch ohne Leistungen. Die Ärzte im Ausland behandeln privat und rechnen auch privat ab und die Krankenkassen erstatten in diesem Fall kein Geld zurück
Mit Hilfe von einer Zusatzversicherung können Sie Leistungskürzungen der gesetzlichen Kassen gezielt ausgleichen. Hier entscheiden Sie selbst welche Leistungen für Sie persönlich wichtig sind und somit in den Versicherungsschutz aufnehmen möchten. Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten!
Informationen privaten Kranken-Zusatzversicherungen
