Private Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung stellt die fünfte Schicht der Sozialversicherung dar. In Deutschland gilt das Prinzip - Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Dieses Prinzip besagt, dass für jeden Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung die Pflicht besteht, einer gesetzlichen Pflegeversicherung anzugehören. Auch privatversicherte müssen eine Pflegeversicherung mit gesetzlich Vorgeschriebenen Leistungen abschliessen, die Prämie darf aber den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht überschreiten.
Leider deckt die gesetzliche Pflegeversicherung die entstehenden Kosten in den meisten Fällen nur zur Hälfte ab. Der Höchstbetrag der gesezlichen Pflegeversicherung beträgt 1.500 € im Monat. Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim betragen rund 3000 € im Monat. Die Lücke in der Pflegeversorgung ist erheblich. Aus diesem Grund sollte jeder eine private Pflegeversicherung abschließen.
Formen der privaten Pflegeversicherung:
Pflegetagegeld - Versicherung
Beim Eintretten eines Pflegefalls zahlt die Versicherungsgesellschaft dem Versichertem ein Pflegetagegeld, das im Versicherungsvertag vereinbart wurde. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Die versicherte Person erhält je nach Einstuffung ihrer Pflegebedürftigkeit einen prozentualen Anteil des vereinbarten Pflegetagegeldes. Dabei ist es unerheblich, wie hoch die angefallenen Pflegekosten tatsächlich sind. Das Pflegetagegeld ist steuerfrei.
Pflegekostenversicherung
Die Pflegekosten-Versicherung erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung die nachgewiesene Restbeträge für professionelle Pflege oder einen Platz im Pflegeheim, jedoch nur bis zu der vereinbarten Höchstgrenze. Gegen Vorlage der Rechnungen werden Pflegekosten bis zu vereinbarten Höchstbeträgen oder Prozentsätzen erstattet.
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