Voraussetzungen für die private Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung können sich folgende Berufsgruppen versichern:
- Selbstständige und Freiberufler unabhängig von ihrem Einkommen
- Richter, Bundestagabgeordnete, Beamte, Beamtenanwärter und andere beihilfeberechtigte Personen
- Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (Stand: 2010 / 49.950 €)
Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge der Privaten Krankenversicherung durch den Arbeitgeber bezuschusst. Dieser ist verpflichtet einen Teil der monatlichen Prämie zu übernehmen. Dieser Teil kann bis zu 50 % des Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung betragen.
Selbstständige und Freiberufler sind nicht versicherungspflichtig. Sie können sich in der privaten Krankenversicherung oder in Rahmen einer Freiwilligen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankekasse versichern. Für Selbstständige und Freiberufler ist es besonderes wichtig eine Krankentagegeld-Versicherung zu haben, damit Einkommensverluste im Krankheitsfall abgesichert werden.
Beamte und andere Beihilfeberechtigte erhalten vom Bund oder jeweiligen Bundesland Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten für sie und ihre Angehörige abdeckt. Die Beihilfe deckt je nach Art der Kosten zwischen 50 und 80 Prozent ab. Der Rest kann in der privaten Krankenversicherung abgesichert werden, was meistens die preiswertere und sinnvollere Alternative ist. Denn in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Beihilfeberechtigte in der Regel der vollen Beitrag zahlen.
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